PostHeaderIcon Welche Fahrzeuge darf ich fahren?


Führerscheinklassen

Bitte beachten Sie, dass bei Anhängerbetrieb andere Führerscheinklassen vom Gesetzgeber gefordert werden. Die Angaben zu Führerscheinklassen sind nicht verbindlich und unterliegen dem Gesetzgeber.


Übersicht zu den Führerscheinklassenalt und neu für LKWs und Transporter

2
21 Jahre

Kfz über 7,5 to Züge mit mehr als 3 Achsen

C
18 Jahre

Kfz über 3,5 to
mit Anhänger bis 750 kg 

CE
18 Jahre

Kfz über 7,5 to
mit Anhänger über 750 kg

3
18 Jahre

Kfz bis 7,5 to Züge
mit nicht mehr als 3 Achsen (Achsen mit weniger als 1m Ab- stand voneinander gelten als eine Achse

B
18 Jahre

Kraftwagen bis 3,5 to mit anhänger bis 750 kg, sofern das zuläsige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamt- gewicht des Zuges nicht mehr als 3,5 to ist.

CE
18 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Hänger, der nicht unter B fällt.

C1
18 Jahre
Kfz zwischen 3,5 to und 7,5 to mit Anhänger bis 750 kg.

C1E
18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zuläsige Gesamtgewicht das Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamt- gewicht des Zuges nicht höher als 12 to ist.


Aufzeichnungspflicht

Die Aufzeichnungspflicht besteht grundsätzlich bei Nutzung für alle Fahrzeuge über 2,8t.

Ausnahme: Sofern Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t zur nicht-gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, besteht keine Aufzeichnungspflicht bzw. Pflicht zur Nutzung einer sogenannten Fahrerkarte. Sofern kein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut ist, müssen Sie Ihre Fahrten z.B. per Fahrtenbuch aufzeichnen. Eine Kurzbedienungsanleitung des digitalen Tachographen finden Sie im Handschuhfach Ihres Fahrzeuges. Fragen Sie ansonsten auch gern unser Personal vor Ort. Weitere Informationen zum Thema Aufzeichnungspflicht finden Sie unter bag.bund.de.

Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte beachten Sie, dass die  Vorschriften gemäß Fahrpersonalverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung die gesetzliche Grundlage bilden. Eine Kurzübersicht finden sie hier.

 
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