Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Führerscheinklassen
Bitte beachten Sie, dass bei Anhängerbetrieb andere Führerscheinklassen vom Gesetzgeber gefordert werden. Die Angaben zu Führerscheinklassen sind nicht verbindlich und unterliegen dem Gesetzgeber.
Übersicht zu den Führerscheinklassenalt und neu für LKWs und Transporter
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2 |
Kfz über 7,5 to Züge mit mehr als 3 Achsen |
C |
Kfz über 3,5 to mit Anhänger bis 750 kg |
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CE |
Kfz über 7,5 to mit Anhänger über 750 kg | ||
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3 |
Kfz bis 7,5 to Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (Achsen mit weniger als 1m Ab- stand voneinander gelten als eine Achse |
B |
Kraftwagen bis 3,5 to mit anhänger bis 750 kg, sofern das zuläsige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamt- gewicht des Zuges nicht mehr als 3,5 to ist. |
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CE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Hänger, der nicht unter B fällt. | ||
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| C1 18 Jahre |
Kfz zwischen 3,5 to und 7,5 to mit Anhänger bis 750 kg. | ||
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| C1E 18 Jahre |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zuläsige Gesamtgewicht das Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamt- gewicht des Zuges nicht höher als 12 to ist. | ||
Aufzeichnungspflicht
Die Aufzeichnungspflicht besteht grundsätzlich bei Nutzung für alle Fahrzeuge über 2,8t.
Ausnahme: Sofern Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t zur nicht-gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, besteht keine Aufzeichnungspflicht bzw. Pflicht zur Nutzung einer sogenannten Fahrerkarte. Sofern kein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut ist, müssen Sie Ihre Fahrten z.B. per Fahrtenbuch aufzeichnen. Eine Kurzbedienungsanleitung des digitalen Tachographen finden Sie im Handschuhfach Ihres Fahrzeuges. Fragen Sie ansonsten auch gern unser Personal vor Ort. Weitere Informationen zum Thema Aufzeichnungspflicht finden Sie unter bag.bund.de.
Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften gemäß Fahrpersonalverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung die gesetzliche Grundlage bilden. Eine Kurzübersicht finden sie hier.

